top of page

BEITRAGSORDNUNG

Beitragsordnung des Häfler Monsterblock e.V.(nachfolgend Verein genannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Oktober des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

3. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Haftpflichtversicherung.

4. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 30.09.eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht.

5. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 30.09. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.

6. Bei Mahnungen werden Mahngebühren von € 5 pro Mahnung erhoben.

§ 3 Beiträge

Alle nicht wahlberechtigte Mitglieder bis 16 Jahre 10,- € pro Jahr.
Alle wahlberechtigte Mitglieder ab 16 Jahre 40,- € pro Jahr.

§ 4 Vereinskonto

Kontoinhaber: Häfler Monsterblock e.V.
Bank: Volksbank Überlingen
IBAN: DE85 6906 1800 0002 8232 09
BIC: GENODE61UBE


Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

bottom of page